Wenn du in der Landwirtschaft arbeitest, wird ein besonderer Führerschein für das Fahren eines Traktors oder einer Arbeitsmaschine vorausgesetzt. Welche Klasse du benötigst, hängt von der Größe und Geschwindigkeit des Fahrzeuges ab.
Der Traktor-Führerschein L und T ist durchgehend möglich an unseren Standorten Dinslaken und Isselburg.
Meld dich jetzt bei uns per Telefon oder E-Mail, um dich anzumelden.
Dinslaken: 02064 7483 005
Isselburg: 02873 8414113
Der § 6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) befasst sich mit der Einteilung der verschiedenen Fahrerlaubnisklassen. Gemäß dieser Regelung dürfen Zugmaschinen und Fahrzeuge der Klassen L und T ausschließlich für land- und forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden. Für Zugmaschinen der Klasse L erlischt diese Zweckbindung, wenn die Fahrberechtigung vor 1999 ausgestellt wurde. Sollte es zu einem Umtausch der Fahrerlaubnis kommen, wird die Berechtigung durch die Schlüsselzahlen 174 und 175 im Führerschein vermerkt.
Übrigens: Bei dem Erwerb der Führerscheinklasse B wird die Führerscheinklasse L automatisch mit erteilt.
Inzwischen werden in der Landwirtschaft auch Lkws eingesetzt, wodurch es vorteilhaft sein kann, zusätzlich die Führerscheinklasse C bzw. CE zu besitzen. Die Klasse C berechtigt zum Führen von Zugfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 7,5 t und durch die Klasse CE zudem mit Anhänger über 750 kg zulässigem Gesamtgewicht. Für den Erwerb der Klassen C/CE ist das Mindestalter 21 Jahre.