Der Ablauf deiner Ausbildung BF17
Für den Führerschein BF17 kannst du dich bereits mit 16 Jahren und 5 Monaten in unserer 123fahrschule anmelden. Wir freuen uns auf dich. Registriere dich kostenlos und du erhältst von uns ein unverbindliches Angebot & unsere Preisliste.
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Du möchtest den Führerschein BF17 machen? Dann registriere dich kostenlos bei uns und erhalte ein unverbindliches Angebot. Entscheidest du dich für unsere Fahrschule, gibt es von uns eine 14-Tage-100%-Geld-Zurück-Garantie.
Führerschein mit 17 Jahren
✓ Fährt mit dir bis du 18 bist
✓ Musst du mit dem Antrag bei der Stadt benennen
✓ Deine Begleitperson muss den Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis „Begleitetes Fahren ab 17“ unterschreiben
✓ Du darfst unbegrenzt Begleitpersonen eintragen lassen
✓ Du kannst dich bereits mit 16 Jahren in der Fahrschule anmelden
✓ Der Führerscheinantrag bei der Stadt ist mit 16,5 Jahren möglich
✓ Du absolvierst die gleiche Prüfung wie Fahrschüler (m/w/d), die mit 18 ihre Führerscheinausbildung absolvieren.
✓ Theoretische & Praktische Prüfung
✓ Die Fahrstunden richten sich nach deinem Können. Jede Person benötigt unterschiedlich viele Fahrstunden
✓ Kostet nicht viel mehr als der normale Führerschein mit 18 Jahren.
✓ Die Anmeldung der Begleitpersonen kostet nur eine geringe zusätzliche Gebühr.
Wir erstellen dir unverbindlich ein Angebot nach Registrierung bei uns. Zudem kannst Du unsere Preisliste einsehen:
Preise & Angebot anfordern
Begleitetes Fahren bedeutet, dass du bis zu deinem 18. Geburtstag nur in Begleitung eines Erwachsenen in Deutschland Auto fahren darfst. Diese Begleitperson muss namentlich in deiner Prüfbescheinigung eingetragen und mindestens 30 Jahre alt sein. Außerdem darf die Person maximal einen Punkt im Fahreignungsregister (Flensburg) haben und muss seit mindest 5 Jahren ununterbrochen einen Führerschein der Klasse B besitzen.
Der Antrag wird bei der Führerschein-Erlaubnisbehörde deines Wohnortes gestellt. Du benötigst dafür das Antragsformular für BF 17 mit den Unterschriften deiner Erziehungsberechtigten sowie Kopien ihrer Ausweise. Darüber hinaus brauchst du die Einverständniserklärungen deiner Begleitpersonen inkl. Kopien ihrer Führerscheine.
Nein. Auch BF 17-Schüler erhalten dieselbe Ausbildung wie Fahrschüler, die den Führerschein ab 18 machen.
Wer den Führerschein mit 17 macht, darf grundsätzlich dieselben Fahrzeuge fahren wie auch mit dem normalen B-Klasse-Führerschein – also Fahrzeuge der Klassen B, AM und L. Die Vorschrift hinsichtlich der Begleitperson gilt aber nur, wenn für das Fahrzeug die Fahrerlaubnis der Klasse B benötigt wird. Die eingeschlossenen Klassen AM und L dürfen hingegen auch ohne Begleitung gefahren werden.
Nein. Wer den Führerschein mit 17 machen möchte, legt die gleichen Führerscheinprüfungen ab wie beim Führerschein ab 18.
Ja. Deine Prüfbescheinigung gilt während des begleiteten Fahrens als “vorläufiger” Führerschein. Da sie kein Foto von dir enthält, ist sie jedoch nur zusammen mit deinem amtlichen Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis) gültig.
In den ersten 3 Monaten nach deinem 18. Geburtstag gilt deine Prüfbescheinigung als regulärer Führerschein, d. h. die Begleitauflage entfällt. Nach Ablauf dieser Zeit darfst du nur noch mit dem normalen Führerschein fahren. Wenn du dennoch ohne Kartenführerschein fährst, begehst du eine Ordnungswidrigkeit.
Ohne Begleitung zu fahren, ist ein schwerer Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung, infolgedessen die Fahrerlaubnis widerrufen wird. Da 17-jährige Fahrer sich noch in der Probezeit befinden, wird zusätzlich zum fälligen Bußgeld die Probezeit verlängert. Die Fahrerlaubnis kann nur dann erneut erteilt werden, wenn zuvor ein Aufbauseminar absolviert worden ist. Die Kosten hierfür musst du selbst tragen.
Um als Begleitperson infrage zu kommen, muss man mindestens 30 Jahre alt sein.
Generell gilt, dass der B17-Führerschein in erster Linie dazu gedacht ist, jungen Fahrern ein sicheres und von einem erfahrenen Begleiter betreutes Lernen im Straßenverkehr zu ermöglichen.
Wer sich in einer Verkehrskontrolle mit seinem Führerschein mit 17 aber ohne Begleitperson erwischen lässt, muss den Schein mit sofortiger Wirkung abgeben und zahlt außerdem ein Bußgeld. Zusätzlich wird ein Punkt in Flensburg eingetragen und ein Verkehrsaufbauseminar muss besucht werden.
Wichtig: Entscheidet sich ein Fahranfänger für den Führerschein mit 17, muss außerdem die Kfz-Versicherung informiert werden. In manchen Fällen heben Versicherungen dann die Preise an, allerdings gibt es auch Anbieter, die nach dem 18. Geburtstag wiederum günstigere Policen anbieten, wenn ein Fahranfänger am begleiteten Fahren teilgenommen hat.
Die Ausbildung für deinen Führerschein kannst du mit 16 ½ Jahren beginnen. Die Fahrerlaubnis erhältst du allerdings frühestens an deinem 17. Geburtstag.
Für die Antragstellung benötigst du auch beim begleiteten Fahren einen ausgefüllten und unterschriebenen Führerscheinantrag sowie die Anmeldebescheinigung deiner Fahrschule. Zusätzlich dazu brauchst du nur noch ein biometrisches Passbild, deine Teilnahmebescheinigung vom Erste-Hilfe-Kurs und eine Bescheinigung über einen aktuellen Sehtest. Vergiss auch nicht, deinen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass mitzunehmen.
Du darfst die Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor deinem 17. Geburtstag ablegen.
Die praktische Führerscheinprüfung darfst du frühestens einen Monat vor deinem 17. Geburtstag machen.
Nein. Du bekommst zunächst eine Prüfbescheinigung ausgestellt. Den Kartenführerschein erhältst du frühestens an deinem 18. Geburtstag.
Wenn du zuerst deinen BF17-Führerschein gemacht hast, beantragt die Führerscheinstelle deinen Kartenführerschein automatisch rechtzeitig vor deinem 18. Geburtstag. Sobald du 18 Jahre alt bist, kannst du ihn persönlich bei der Führerscheinstelle abholen. Dabei musst du deine Prüfbescheinigung vorlegen
Mit einem deutschen Führerschein für begleitetes Fahren darfst du nur in Deutschland und Österreich Auto fahren. Wenn du in Österreich fahren möchtest, solltest du jedoch vorher abklären, ob dort deine Haftpflichtversicherung gilt.
Viele nehmen an, dass die Begleitperson auf dem Beifahrersitz sitzen muss. Der Sitzplatz ist jedoch gesetzlich nicht vorgeschrieben. Um eine gute Übersicht zu haben, ist der Beifahrersitz allerdings am besten geeignet.
Die Anzahl der Begleitpersonen ist nicht gesetzlich begrenzt. Wer sich das Fahren mit Begleitperson erleichtern möchte, kann also möglichst viele geeignete Personen, wie z. B. Eltern, andere Verwandte oder Ausbilder, danach fragen, ob sie als Begleitperson zur Verfügung stehen würden und diese dann eintragen lassen. Damit die Gelegenheiten, den BF17-Führerschein zu nutzen, nicht zu rar gesät sind, sollten mindestens zwei Personen auf der Prüfungsbescheinigung eingetragen werden.